Für speditionelle Leistungen gelangen ausschließlich die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp), jeweils letzte Fassung, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, zur Anwendung, für Beförderungsleistungen im internationalen und nationalen Straßengüterverkehr die CMR, wobei ergänzend die AÖSp als vereinbart gelten.

Gerichtsstand in allen Fällen Ried im Innkreis